Der Schwimmbezirk Nordwestfalen
 


Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinschaft aller schwimmsporttreibenden Vereine in Nordrhein-Westfalen. Er gliedert sich in 7 Bezirke: Mittelrhein, Aachen, Rheinwupper, Ruhrgebiet, Südwestfalen, Ostwestfalen-Lippe und Nordwestfalen.

Der Schwimmbezirk Nordwestfalen umfasst etwa den gesamten Regierungsbezirk Münster mit den Kreisen Steinfurt, Borken, Coesfeld, Recklinghausen und teilweise Warendorf, sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. Die Altkreise Ahlen und Beckum gehören nicht unserem Bezirk an, dagegen schließt die Grenze noch den Stadtteil Bockum-Hövel aus Hamm ein.

Der Schwimmbezirk Nordwestfalen vereinigt über 30000 Mitglieder (Stand: Anfang 2000) aus 64 Vereinen und ist der 3.größte Bezirk im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen.

Die größte Zahl an Mitgliedern (15.000) haben sich im Kreis Recklinghausen 20 Vereinen angeschlossen. An Vereinen liegt der Kreis Steinfurt an zweiter Stelle. 14 Vereine betreiben dort das Schwimmen als Sport. Allerdings liegen sie mit den Mitgliedszahlen nur an vierter Stelle hinter Kreis Borken (6 Vereine, 3.000 Mitglieder) und Stadt Gelsenkirchen (7 Vereine, 5.000 Mitglieder). Es folgt die Stadt Münster mit 1.500 Mitglieder, die 9 Schwimmabteilungen verzeichnet. Hinten liegen Coesfeld (4 Vereine, 2000 Mitglieder) und Bottrop (3 Vereine, 1500 Mitglieder), sowie der Kreis Warendorf (2 Vereine, 200 Mitglieder).

Die in den einzelnen Vereinen gewählten Vertreter versammeln sich jährlich auf der Mitgliederversammlung des Bezirks, dem Bezirkstag. Dieses Organ wählt einen Vorstand, der die laufenden Arbeiten im Bezirk erledigt. Der ihm vorstehende Vorsitzende vertritt den Schwimmbezirk Nordwestfalen laut BGB, wie auch der Kassenwart, alleinverantwortlich.

Die in den Vereinen organisierten Kinder und Jugendlichen entsenden ebenfalls Delegierte zu ihren Organ , dem Bezirksjugendtag. Dort wird über alle Belange der sogenannten "Schwimmjugend" beschlossen; so wird auch eine Jugendleitung gewählt, welche die Interessen der "Schwimmjugend" im Vorstand vertrittt.

Die eigene Gerichtsbarkeit wird durch ein eigenes auf dem Bezirkstag gewähltem "Schiedsgericht" gesichert.

Neben den Vorstandsmitgliedern wird die Bezirksarbeit in Fachausschüssen erledigt, die vom Vorstand berufen werden. So gibt es den Schwimmausschuß, Wasserballausschuß, Springausschuß, Kunstschwimausschuß und den Jugendausschuß, der eine Sonderstellung einnimmt, da er praktisch der "Jugendvorstand" ist.

Der "Schwimmbezirk Nordwestfalen e.V." hat seinen Sitz in Münster. Er wurde am 19.04.1946 als Interessensgemeinschaft gegründet, führte seine erste Hauptversammlung am 29.03.1947 durch.

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