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Der Schwimmbezirk Nordwestfalen
Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinschaft aller
schwimmsporttreibenden Vereine in Nordrhein-Westfalen. Er gliedert sich in
7 Bezirke: Mittelrhein, Aachen, Rheinwupper, Ruhrgebiet, Südwestfalen,
Ostwestfalen-Lippe und Nordwestfalen.
Der Schwimmbezirk Nordwestfalen umfasst etwa den
gesamten Regierungsbezirk Münster mit den Kreisen Steinfurt, Borken,
Coesfeld, Recklinghausen und teilweise Warendorf, sowie den kreisfreien
Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. Die Altkreise Ahlen und Beckum
gehören nicht unserem Bezirk an, dagegen schließt die Grenze noch den
Stadtteil Bockum-Hövel aus Hamm ein.
Der Schwimmbezirk Nordwestfalen vereinigt über 30000
Mitglieder (Stand: Anfang 2000) aus 64 Vereinen und ist der 3.größte
Bezirk im Schwimmverband Nordrhein-Westfalen.
Die größte Zahl an Mitgliedern (15.000) haben sich im
Kreis Recklinghausen 20 Vereinen angeschlossen. An Vereinen liegt der
Kreis Steinfurt an zweiter Stelle. 14 Vereine betreiben dort das Schwimmen
als Sport. Allerdings liegen sie mit den Mitgliedszahlen nur an vierter
Stelle hinter Kreis Borken (6 Vereine, 3.000 Mitglieder) und Stadt
Gelsenkirchen (7 Vereine, 5.000 Mitglieder). Es folgt die Stadt Münster
mit 1.500 Mitglieder, die 9 Schwimmabteilungen verzeichnet. Hinten liegen
Coesfeld (4 Vereine, 2000 Mitglieder) und Bottrop (3 Vereine, 1500
Mitglieder), sowie der Kreis Warendorf (2 Vereine, 200 Mitglieder).
Die in den einzelnen Vereinen gewählten Vertreter
versammeln sich jährlich auf der Mitgliederversammlung des Bezirks, dem
Bezirkstag. Dieses Organ wählt einen Vorstand, der die laufenden Arbeiten
im Bezirk erledigt. Der ihm vorstehende Vorsitzende vertritt den
Schwimmbezirk Nordwestfalen laut BGB, wie auch der Kassenwart,
alleinverantwortlich.
Die in den Vereinen organisierten Kinder und
Jugendlichen entsenden ebenfalls Delegierte zu ihren Organ , dem
Bezirksjugendtag. Dort wird über alle Belange der sogenannten
"Schwimmjugend" beschlossen; so wird auch eine Jugendleitung gewählt,
welche die Interessen der "Schwimmjugend" im Vorstand vertrittt.
Die eigene Gerichtsbarkeit wird durch ein eigenes auf
dem Bezirkstag gewähltem "Schiedsgericht" gesichert.
Neben den Vorstandsmitgliedern wird die Bezirksarbeit in
Fachausschüssen erledigt, die vom Vorstand berufen werden. So gibt es den
Schwimmausschuß, Wasserballausschuß, Springausschuß, Kunstschwimausschuß
und den Jugendausschuß, der eine Sonderstellung einnimmt, da er praktisch
der "Jugendvorstand" ist.
Der "Schwimmbezirk Nordwestfalen e.V." hat seinen Sitz
in Münster. Er wurde am 19.04.1946 als Interessensgemeinschaft gegründet,
führte seine erste Hauptversammlung am 29.03.1947 durch.
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