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Wissenwertes
- Regelung zur Auszeichnung besonderer sportlicher Leistungen
- Verfahrensweise für Wettkampfanzeige
- Verfahrensweise bei einem Auslandsstart
außerhalb der EU
- Versand von Meldeergebnissen und Protokollen bei
Bezirk-Meisterschaften
- Versand von Protokollen bei genehmigten
Wettkampfveranstaltungen
- Versand von Protokollen von Wettkämpfen im
Ausland
- Versand von Protokollen bei Teilnahme an einem Wettkampf
außerhalb des Bezirks
- Versand von Protokollen von DMS-Durchgängen, DSV- und
SV-NRW-Veranstaltungen
- Meldungen zu Wettkämpfen und Lehrgängen
- Verlängerung von Trainer C-Lizenzen
- Verlängerung von
Kampfrichter-Lizenzen
- Verbandszeitschrift des
DSV
1. Regelung zur Auszeichnung besonderer
sportlicher Leistungen
Schwimmer im Sinne des § 3 der
Wettkampfbestimmungen des DSV werden für besondere Leistungen auf
dem Gebiete des aktiven Sports vom Bezirksvorstand auf
Bezirkstagen nach folgenden Bestimmungen ausgezeichnet.
- Geehrt und ausgezeichnet werden:
1.1 Teilnehmer bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften
(FINA);
1.2 Teilnehmer bei Europameisterschaften (LEN), welche die
Plätze 1 bis 8 im A-Finale erreichten;
1.3 Deutsche Meister;
1.4 Deutsche Jahrgangsmeister (nicht Altersklassenmeister)
1.5 Zweite und Dritte bei Deutschen Meisterschaften (nicht
Jahrgangsmeisterschaften);
1.6 Schwimmer, welche zum erstenmal in die A-, B-, C- oder
Jugend- Nationalmannschaft berufen werden.
- Es können nur Schwimmer geehrt werden, welche
sowohl zum Zeitpunkt der auszuzeichnenden Leistung als auch zum
Zeitpunkt der Ehrung Startrecht für einen Mitgliedsverein des
"Schwimmbezirk Nordwestfalen" haben.
- Ein Schwimmer kann nur jeweils einmal für
eine der 1.1 bis 1.6 angegebenen sportlichen Leistungen geehrt
werden, also höchstens sechsmal. In einem Jahr kann derselbe
Schwimmer nur einmal für sportliche Leistungen geehrt werden.
- Die Auswahl der zu ehrenden Schwimmer und den
Vorschlag über die Art der Ehrengabe trifft der für den
Schwimmer zuständige Fachausschuss nach
Information durch die Vereine oder des zuständigen
Fachwartes. Der zuständige Fachwart
leitet diese Auswahl als "Empfehlung zur Auszeichnung" an den
Bezirksvorstand weiter.
- Hervorragende Leistungen nach den obigen
Bestimmungen werden gewürdigt durch:
5.1 Verleihung einer Ehrenurkunde und
5.2 Überreichung einer Ehrengabe, die an eine bestimmte Form
nicht gebunden ist.
gez. Der Bezirksvorstand
Dülmen, 04.12.1988
Vereine, deren Aktive eine der o.a. Kriterien
erfüllt haben und an einer Ehrung interessiert sind, melden diese
bis spätestens zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem
Schwimmwart unter Angabe der erzielten
Leistungen, Datum und Art der Veranstaltung, sowie einen Hinweis
zum Wunsch der Ehrengabe.
2. Verfahrensweise für
Wettkampfanzeigen
Folgende Unterlagen sind an den
Schwimmwart zu senden:
per E-Mail:
- Ausschreibung des Wettkampfes als Word-,
Excel-, oder PDF-Datei.
- Angaben des Ansprechpartners
(E-Mail-Adresse).
Zusätzlich ist der Wettkampf über das
DSV-Lizenzportal (http://lizenz.dsv.de)
beim DSV anzuzeigen.
3. Verfahrensweise bei einem Auslandsstart
außerhalb der EU
Folgende Unterlagen sind an den
Schwimmwart zu senden:
per E-Mail:
- Ausschreibung des Wettkampfes als Word-,
Excel-, oder PDF-Datei.
- Angaben des Ansprechpartners.
- wenn möglich, die Namen und Jahrgänge aller
aktiven Teilnehmer auf einer gesonderten Liste.
oder per Post:
- Auslandsstartanzeige auf dem offiziellen
DSV-Formblatt in zweifacher Ausführung.
- Ausschreibung des Wettkampfes in einfacher
Ausführung.
- wenn möglich, die Namen und Jahrgänge aller
aktiven Teilnehmer auf einer gesonderten Liste.
4. Versand von Meldeergebnissen und
Wettkampfprotokollen bei Bezirks-Meisterschaften
- Ausrichter von Bezirks-Meisterschaften werden
gebeten das
Anschriften-Verzeichnis zum Versenden von Meldeergebnissen
und Wettkampfprotokollen der Bezirks-Meisterschaften zu
beachten.
5. Versand von
Protokollen bei genehmigten Wettkampfveranstaltungen
per E-Mail oder per Post:
- Dem Schwimmwart
und den zuständigen Sachbearbeitern Bestenliste im Schwimmbezirk
Nordwestfalen, SV-NRW und DSV
ist eine Protokoll inkl. Kampfrichteraufstellung als
Word-, Excel-, oder pdf-Datei zuzusenden. Außerdem ist beiden
Personen eine Protokolltextdatei gemäß dem aktuellen
EDV-Standard des DSV zuzusenden.
6. Versand von Protokollen von
Wettkämpfen im Ausland
per E-Mail oder per Post:
- Dem Schwimmwart
und den zuständigen Sachbearbeitern Bestenliste im Schwimmbezirk
Nordwestfalen, SV-NRW und DSV
ist eine Protokoll inkl. Kampfrichteraufstellung als
Word-, Excel-, oder pdf-Datei zuzusenden. Sofern keine
Protokolltextdatei vorliegt benötigt der Fachwart Schwimmen eine Ergebnisliste aller
Vereins-Teilnehmer mit Angaben des Namen, Vornamen, Geburtsjahr,
Wettkampfstrecke und erzielter Zeit.
7. Versand von Protokollen bei Teilnahme an
einem Wettkampf außerhalb des Bezirks
per E-Mail oder per Post:
- Dem Schwimmwart
und dem Sachbearbeiter Bestenliste
im Schwimmbezirk Nordwestfalen
ist eine Protokoll inkl. Kampfrichteraufstellung als
Word-, Excel-, oder pdf-Datei zuzusenden. Außerdem ist beiden
Personen eine Protokolltextdatei gemäß dem aktuellen
EDV-Standart des DSV zuzusenden. Sofern keine Protokolltextdatei
vorliegt benötigen beide Personen eine Ergebnisliste aller
Vereins-Teilnehmer mit Angaben des Namen, Vornamen, Geburtsjahr,
Wettkampfstrecke und erzielter Zeit. Allerdings werden in diesem
Falle die Daten nicht in der Bezirks-Bestenliste mit
aufgenommen.
8. Versand von Protokollen von
DMS-Durchgängen, DSV- und SV-NRW-Veranstaltungen
- Dem Schwimmwart
und dem Sachbearbeiter Bestenliste
im Schwimmbezirk Nordwestfalen
ist eine Protokoll inkl. Kampfrichteraufstellung als
Word-, Excel-, oder pdf-Datei zuzusenden. Außerdem ist beiden
Personen eine Protokolltextdatei gemäß dem aktuellen
EDV-Standart des DSV zuzusenden. Sofern keine Protokolltextdatei
vorliegt benötigen beide Personen eine Ergebnisliste aller
Vereins-Teilnehmer mit Angaben des Namen, Vornamen, Geburtsjahr,
Wettkampfstrecke und erzielter Zeit. Allerdings werden in diesem
Falle die Daten nicht in der Bezirks-Bestenliste mit
aufgenommen..
9. Meldungen zu Wettkämpfen und Lehrgängen
10.
Verlängerung von Trainer-C-Lizenzen
- Die Trainer C-Lizenz ist maximal 4 Jahre
gültig.
- Für den Schwimm-Bereich werden alle 2 Jahre
gültige Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
- Zur Verlängerung einer Lizenz ist der
Nachweis des Besuches einer gültigen Fortbildungsveranstaltung
mit Kopie des Lehrgangsprogramms zu erbringen.
- Für die Verlängerung der Lizenzen sind
Fortbildungsnachweise von mindestens 15 Unterrichtseinheiten
innerhalb der Gültigkeitsdauer notwendig.
- Mit den Fortbildungsnachwiesen ist der
Nachweis über die Auffrischung der Rettungsfähigkeit
einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
einzureichen. Innerhalb des DSV hat die Bescheinigung über die
Rettungsfähigkeit eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren.
- Der Lizenzbesitzer ist selbstständig dafür
verantwortlich sich um geeignete Fortbildungsmaßnahmen
rechtzeitig zu kümmern.
- Ein Merkblatt zum Thema Lizenzfortbildung
kann
hier
abgerufen werden.
11.
Verlängerung von
Kampfrichter-Lizenzen
- Die Kampfrichterlizenzen sind maximal 3 Jahre
gültig.
- Für die Verlängerung einer Lizenz ist der
Besuch einer Kampfrichterfortbildung, die 3 X im Jahr vom
Schwimmbezirk Nordwestfalen angeboten wird, erforderlich.
12.
Verbandszeitschrift des DSV
- Wichtige Bekanntmachungen des Bezirk, SV-NRW
und DSV werden in der Verbandszeitschrift des DSV "SWIM & More"
veröffentlicht (Kosten: 51 € pro Jahr). Diese erscheint
monatlich und kann bezogen werden unter der folgenden Anschrift:
Präzi-Druck, Wolfgang Trede, Neumann-Reichardt-Str. 34 in 22041
Hamburg
(Fax: 040-65739960)
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