Wasserball / Ausschreibung

 

 

 

Schwimmbezirk Nordwestfalen

Durchführungsbestimmungen

Saison 2007/08

Die Wasserball-Meisterschaften 2007 / 2008 im Schwimmbezirk Nordwestfalen in den einzelnen Ligen und Wettbewerben werden nach folgenden Kriterien durchgeführt:

1.  Teilnahme

Es können nur Vereine teilnehmen, die mindestens 1 Schiedsrichter in der Schiedsrichterliste 2007 / 2008 des Schwimmbezirks (SB) Nordwestfalen nachweisen. Vereine, die keinen Schiedsrichter in dieser Liste haben, können unter Zahlung von
250,-- Euro an den Spielrunden teilnehmen.

Zahlung bis zum 15.12.2007 auf das Konto des Schwimmbezirks Nordwestfalen, Postbank Dortmund, BLZ 440 100 46, Konto-Nr. 41506461.

2.  Meldegeld

Für alle Vereine, die an der Pokalrunde und den Meisterschaftsrunden 2007 / 2008 des SB Nordwestfalen teilnehmen, wird gemäß WB ein einmaliges Meldegeld in Höhe von 50,- Euro erhoben.

Zahlung bis zum 30.11.2007 auf das Konto des Schwimmbezirks Nordwestfalen, Postbank Dortmund, BLZ 440 100 46, Konto-Nr. 41506461.

Zieht ein Verein eine Mannschaft (Herren oder Jugend) aus der laufenden Meisterschaftsrunde 2007 / 2008 zurück, wird ein nachträglich erhöhtes Meldegeld in Höhe von 125,- Euro fällig.

3.  Stammspieler

Gem. WB müssen vor jeder Spielrunde sieben Stammspieler gemeldet werden, falls ein Verein mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb des SB Nordwestfalen oder des SV NRW teilnimmt. Meldetermin ist der 30.11.2007 an den Bezirkswasserballwart. Eine Ummeldung während der laufenden Meisterschaft ist nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich. Der Wasserballwart kann die Stammspielermeldung zurückweisen, eine Änderung veranlassen, ggf. auch nach seinem Ermessen ändern (WB § 308).

4.  Trainerlizenzen

Gem. WB haben die Vereine vor Beginn einer Spielrunde die ausreichende Qualifikation der Trainer nachzuweisen.

5.  Spielprotokolle

Das Spielprotokoll ist bei jedem Spiel in vierfacher Ausfertigung zu erstellen. Das Original ist an den zuständigen Rundenleiter, (innerhalb von 3 Tagen - Poststempel) zu senden, eine weitere Kopie erhält der Gastverein nach Spielende, eine Kopie bleibt beim Ausrichter. Im Falle von Angelegenheiten der Durchführungs- und Wettkampf-bestimmungen sowie der Rechtsordnung ist darüber hinaus eine Kopie an den Wasserballwart des Bezirks Nordwestfalen zu senden. Geschieht dies nicht, wird das Spiel in der amtlichen Tabelle als nicht ausgetragen behandelt. Die dann durch eine Neuansetzung entstehenden Folgekosten sind vom Verursacher zu tragen. Protokolle sind grundsätzlich nicht als Fax zu versenden.

Der Ergebnisdienst ist auch im Internet abrufbar unter www.sb-nw.de. Zur zeitnahen Einstellung der Spielergebnisse auf der Homepage des Schwimmbezirks Nordwestfalen sind die Heimvereine aufgefordert, zusätzlich die Ergebnisse per E-Mail übermitteln an: ergebnis@sb-nw.de.

6.  Spielplan

Die Vereine haben ihre Spieltermine, Bäder und Anfangszeiten frei ausgehandelt und müssen ihre Spiele wie vereinbart austragen. Sie sind verbindlich und Teil dieser Durchführungsbestimmungen. Einer evtl. Spielverlegung kann grundsätzlich und in begründeten Fällen nur mit Einverständnis des Rundenleiters stattgegeben werden. WB und diese Durchführungsbestimmungen müssen eingehalten werden. Für eine Spielverlegung ist gemäß WB vom Verursacher eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zu entrichten. Die Gebühr ist per V-Scheck dem Rundenleiter mit dem neu vereinbarten Spieltermin zu übersenden. Das neu vereinbarte Spiel muss spätestens eine Woche vor Abschluss der Runde ausgetragen werden. Eine Vorverlegung ist möglich. Der schriftliche Antrag auf Spielverlegung an den Rundenleiter muss in Kopie an folgende Stellen gehen: Schiedsrichterobmann, angesetzte(r) Schiedsrichter, gegnerischer Verein. Geschieht dies nicht, sind entstandene Kosten vom Verursacher zu tragen. Ausgefallene Spiele müssen vom Rundenleiter neu angesetzt und genehmigt werden. Der Verursacher muss nach der Genehmigung den neuen Spieltermin schriftlich dem Rundenleiter, dem Schiedsrichterobmann, dem/n angesetzten Schiedsrichter/n und dem gegnerischen Verein mitteilen. Der neue Spieltermin ist für die Betroffenen bindend. Kommt zwischen den beteiligten Mannschaften keine Einigung zustande, wird das Spiel vom Rundenleiter angesetzt (§ 311/4 WB).

Kann ein Spiel vor Ablauf der Runde nicht durchgeführt werden, wird nach WB verfahren. Sämtliche privaten Einigungen sind ungültig; so ausgetragene Spiele werden nicht gewertet. Ist eine Spielverlegung wegen Reparatur oder Schließung des Bades erforderlich, sind Rundenleiter, Schiedsrichterobmann, angesetzte(r) Schiedsrichter und gegnerischer verein umgehend zu informieren. Dem Rundenleiter muss ein amtlicher Nachweis vorgelegt werden, damit ein neuer Spieltermin vereinbart werden kann (WB §311/4).

Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist gemäß WB Ausrichter und übt das Hausrecht aus. Die Anfangszeit der Spiele wird auf spätestens 20:30 Uhr festgelegt. Verbindlicher Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen sind die erstellten Spielpläne mit Schiedsrichteransetzungen, Anschriftenverzeichnis der Vereine, Bäder, Schiedsrichter und Rundenleiter.

 

7.  Wasserballkappen

Die Farbe der Kappen beider Mannschaften muss sich deutlich unterscheiden (WB § 320). Diese darf nicht einfarbig rot sein und muss von der Farbe des Balls abweichen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft spielt in weißen Kappen, die Torwarte tragen rote Kappen. Ein Ersatztorwart muss eine rote Torwartkappe Nr. 13 tragen. Die Kappen müssen mit einem nicht starren Ohrenschutz versehen sein.

 

8.  Spielfeld

Die Vorgabe der WB (§ 316/1) zur Lichtstärke wird für die Runden des SB Nordwestfalen aufgehoben. In allen Ligen werden die Spielfeldmaße der zugelassenen Bäder mit entsprechender Ausnahmegenehmigung akzeptiert. Der Ausrichter ist für die richtigen Markierungen (§ 316/3) verantwortlich und hat alle vorgeschriebenen Einrichtungen und Geräte bereitzustellen.   

Ausnahmeregelung: In allen Bädern mit unterschiedlicher Wassertiefe ist nach jedem Viertel die Seite zu wechseln!

Der Ausrichter hat Ligenleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterobmann u. Gastverein schriftlich über den Spielort zu informieren.

 

9.  Kampfgericht

Das Kampfgericht am Protokolltisch besteht aus mindestens drei Kampfrichtern und wird vom Ausrichter gestellt (Kampfrichter-Lizenz gem. Kampfrichterordnung des DSV). Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt, im Kampfgericht als 30-Sek-Zeitnehmer mitzuwirken, wenn er die o. a. Punkte erfüllt.

Die Hereingabe der Reservebälle auf Schiedsrichterzeichen erfolgt durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Hereingabe erfolgt für die eigene Mannschaft, der Seitenwechsel erfolgt gem. Pkt. 8 dieser Ausschreibung. Der gastgebende Verein muss zu jedem Spiel  Mannschaftsbänke/Stühle aufstellen und fünf Wasserbälle gleichen Fabrikats gemäß WB zur Verfügung stellen. Alle Ligen spielen ohne Torrichter, deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter.

 

10.  Schiedsrichter

Die Spiele der Nordwestfalen-Liga und im Pokal werden von zwei Schiedsrichtern (ohne Torrichter) geleitet. Der im Spielplan zuerst genannte Schiedsrichter regelt die Absprache bzgl. der Fahrt zum Spiel. In allen anderen Ligen werden die Spiele von einem Schiedsrichter (ohne Torrichter) geleitet. Die Ansetzung erfolgt durch den Schiedsrichter-Obmann. Die angesetzten Schiedsrichter reisen ohne besondere Aufforderung zu den Spielen an. Im Falle eines Nichtantretens eines Schiedsrichters kann der Heimatverein des Schiedsrichters gemäß § 346 der WB mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall wurde dem Schiedsrichter-Obmann die Disziplinarberechtigung gemäß § 34 / RO übertragen. Bei Ausbleiben des/r Schiedsrichter ist gemäß WB zu verfahren.

Die Schiedsrichter haben ihre Belege (Fahrtkosten u. Aufwandsentschädigung) binnen drei Tagen nach dem Spiel auf dem entsprechenden Abrechnungsformular beim Schiedsrichterobmann zur Abrechnung einzureichen. Porto- und Telefonkosten sind in allen Ligen nicht abrechnungsfähig. Schiedsrichter-Belege, die nach Abschluss der Meisterschaft bis zum 15.09.2008 nicht beim Schiedsrichterobmann eingegangen sind, können nicht mehr ausgezahlt werden. (Die Gesamt-Abrechnung des Pools ist dann abgeschlossen.)

 Fahrtkosten u. Aufwandsentschädigung der Schiedsrichter für alle Ligen:

Aufwandsentschädigung

:

17,00

Euro

Fahrtkostenerstattung /

 

 

 

PKW–Kilometerpauschale

:

0,30

Euro

Mitnahmeentschädigung je km

:

0,10

Euro

  

11.  Kosten

 Nordwestfalen-Liga / Jugendliga A, B, C, D

Die Schiedsrichter-Kosten werden in der Nordwestfalen-Liga, in der Jugend A und Jugend B gepoolt und vom Schiedsrichterobmann mit den Schiedsrichtern abgerechnet. Die Spiele in der Jugend C und Jugend D werden von Heimschiedsrichtern geleitet. Anschrift Pool-Konto: Achim Schmidt, Sparkasse Münsterland-Ost, BLZ 400 501 50, Kt.-Nr.: 51016681.

Folgende Beträge sind von den Vereinen zu entrichten und zu überweisen:

In der Nordwestfalen-Liga erfolgt die Zahlung in zwei Raten. Alle Vereine der Nordwestfalen-Liga haben deshalb bis zum

20.11.2007 den Betrag von  400,- Euro und bis zum 01.04.2008 den Betrag von 200,- Euro auf das POOL-KONTO einzuzahlen.

Alle Vereine der der Jugend A haben bis zum

15.01.2008 den Betrag von  250,- Euro auf das POOL-KONTO einzuzahlen.

Alle Vereine der der Jugend B haben bis zum

15.01.2008 den Betrag von  250,- Euro auf das POOL-KONTO einzuzahlen.

Die Endabrechnung wird nach Beendigung der Spielrunde 2006 / 2007 durch den Schiedsrichter-Obmann vorgenommen und den Vereinen zugestellt.

 Pokal

Die Kosten für die Schiedsrichter werden vom Ausrichter vor dem Spiel direkt abgerechnet. Die Vergütung der Schiedsrichter besteht aus Fahrtkostenerstattung und einer Aufwands-Entschädigung. Wenn ein Pokalspiel nach der regulären Spielzeit unentschieden ausgegangen ist, wird entsprechend der WB (§ 344, Abs.5) verfahren.

 

12.  Disziplinarrecht

Für alle Vorkommnisse um ein Wasserballspiel und zur Ahndung von Tatbeständen (§ 33 RO) wurde den Rundenleitern gemäß § 34/5 RO das Disziplinarrecht übertragen. Vergehen gegen § 346/1d WB werden vom Schiedsrichterobmann, dem gemäß § 34/5 das Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet.

 

13.  Spielmodus  -  Auf- und Abstieg in den einzelnen Ligen  

Nordwestfalen-Liga, Jugend A, Jugend B, Jugend C, Jugend D

Erster Spieltag ist der 17. November 2007, letzter Spieltag ist der 22. Juni 2008.

Nordwestfalen-Liga

Die Nordwestfalen-Liga (NWL) spielt in einer einfachen Hin- und Rückrunde. Die Spielzeit beträgt vier Spielabschnitte von acht Minuten. Der Tabellenerste der Nordwestfalen-Liga ist Nordwestfalen-Meister 2008 und ist berechtigt, am Aufstiegsturnier der Bezirksligameister zur Verbandsliga im SV NRW teilzunehmen Bei Verzicht kann auch der Zweitplatzierte am Aufstiegsturnier zur Verbandsliga teilnehmen. Letzter Spieltag ist der 22. Juni 2008. Nach Abschluss der Runde sind die ersten fünf Mannschaften in der Abschlusstabelle automatisch für die Teilnahme am Spielbetrieb der Nordwestfalen-Liga in der Wasserball-Saison 2008-2009 qualifiziert.

Jugend  A

Die Spiele werden in einer doppelten Hin- und Rückrunde ausgetragen. Die Spielzeit beträgt vier Spielabschnitte von acht Minuten. Nach Abschluss der Runde ist der Tabellenerste Bezirksmeister 2008. Letzter Spieltag ist der 22. Juni 2008.

Spielberechtigt für die Jugendliga A sind die Jahrgänge 1989 und jünger.

Jugend  B

Die Spiele werden in einer doppelten Hin- und Rückrunde ausgetragen. Die Spielzeit beträgt vier Spielabschnitte von acht Minuten. Nach Abschluss der Runde ist der Tabellenerste Bezirksmeister 2008. Letzter Spieltag ist der 22. Juni 2008.

Spielberechtigt für die Jugendliga B sind die Jahrgänge 1991 und jünger.

Jugend  C

Die Mannschaften werden in einer einfachen Hin- und Rückrunde. Die Spielzeit beträgt vier Spielabschnitte von acht Minuten. Die Spiele werden von Heimschiedsrichtern geleitet. Nach Abschluss der Runde ist der Tabellenerste Bezirksmeister 2008. Letzter Spieltag ist der 22. Juni 2008.

Spielberechtigt für die Jugendliga C sind die Jahrgänge 1993 und jünger.

Jugend  D

Die Runde wird in Turnierform durchgeführt. Jede teilnehmende Mannschaft richtet ein Turnier aus. Pro Turnier werden zehn Spiele durchgeführt. Sämtliche Spielergebnisse werden addiert. Zum Abschluss aller Turniere wird eine Abschlusstabelle erstellt. Der Tabellenerste ist dann Bezirksmeister 2008. Die Spielzeit ist verkürzt, sie beträgt zwei Spielabschnitte von sechs Minuten (durchlaufende Uhr) mit zwei Minuten Pause. Vor jedem Turnier hinterlegt jeder Verein eine Mannschaftsaufstellung (Name, Vorname, Jahrgang, Kappennummer) beim Protokoll. Protokollfertigung jeweils 3-fach (Original: Ligenleiter, jeweils ein Durchschlag für die spielenden Vereine). Jede teilnehmende Mannschaft entrichtet einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10,00 Euro an den Ligenleiter. Letzter Spieltag ist der 22. Juni 2008.

Spielberechtigt für die Jugendliga D sind Mädchen und Jungen der Jahrgänge 1995 und jünger sowie zwei Spieler(innen) des Jahrgangs 1994.

Nur in der Jugend C und Jugend D dürfen männliche u. weibliche Jugendliche in gemischten Mannschaften spielen. Mannschaften mit ausschließlich weiblichen Jugendlichen sind nicht zugelassen. Bei Spielen der Jugendklassen sind die Jugendschutzbestimmungen gem. WB zu beachten.

14.  Anfangszeiten

Die Anfangszeit aller Herrenspiele und Spiele der Jugend A in den Meisterschaftsrunden 2007 / 2008 wird auf spätestens 20.30 Uhr, die Spiele der Jugend B, C und D auf spätestens 20.00 Uhr festgesetzt.

15.  Pokal-Wettbewerb  2007 / 2008

Die Pokalrunde 2007 / 2008 wird nach den Wettkampfbestimmungen (WB), der Rechtsordnung (RO), den Anti-Doping-Bestimmungen (ADP) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) sowie den Durchführungsbestimmungen des Bezirks Nordwestfalen in dieser Pokalrundenausschreibung durchgeführt.

Die Pokalrunde 2007 / 2008 wird in einer einfachen Runde (K.-o.-System) ausgetragen. Die teilnehmenden Mannschaften kommen aus Ligen im SV NRW und der Nordwestfalen-Liga. Die Mannschaften der niedrigeren Spielklasse haben Heimrecht. Gespielt wird nach einem Spielplan; die Begegnungen der Runde I wurden auf der Terminbesprechung für die Pokalrunde ausgelost. Die Kosten für die Schiedsrichter (siehe Punkt 10) werden vom gastgebenden Verein vor dem Spiel übernommen.

Die Spielergebnisse sind dem Rundenleiter sofort telefonisch mitzuteilen, so dass die Paarung der folgenden Runde unverzüglich bekannt gegeben werden können. Der Spielbericht muss innerhalb von drei Tagen nach Spielende (Poststempel) beim Rundenleiter vorliegen.

Vereine, die Heimrecht haben, müssen dem Spielpartner (mind. 3) Terminvorschläge unterbreiten für den Zeitraum, in dem das Spiel ausgetragen werden muss. Terminabsagen wegen Verpflichtung anderer Mannschaften eines Vereins sind nicht zulässig. Alle Termine sind dem Rundenleiter, dem Schiedsrichterobmann und dem Gastverein schriftlich bekannt zu geben bzw. zu bestätigen.

Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterobmann angesetzt und reisen ohne besondere Aufforderung an. Da die Termine frei ausgehandelt sind, müssen die Spiele wie terminiert ausgetragen werden. Anders vereinbarte Spiele werden nicht gewertet. Sollten sich die beteiligten Vereine nicht auf einen Termin einigen, wird das Spiel vom Rundenleiter terminiert.

Spiele mit unentschiedenem Ausgang werden gem. WB entschieden.

Der Sieger dieser Bezirkspokalrunde erhält den Pokal des Schwimmbezirks Nordwestfalen. Die Teilnehmer am Pokal-Endspiel werden dem SV NRW zur Teilnahme an der Pokal-Hauptrunde gemeldet.

16.  Allgemeines

Die Vereine müssen sich rechtzeitig über die Lage des Spielortes (Bad), besondere Verkehrsverhältnisse mit der Anreise usw. informieren. Ein Zuspätkommen oder Nichtantreten aus verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) kann nicht als höhere Gewalt im Sinne der WB (§ 312) anerkannt werden.

Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten Vereinsvertreter sind gemäß RO verpflichtet, Schreiben von Mitgliedern des Wasserball-Ausschusses entgegen zu nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen weiterzuleiten. Die Annahme darf nicht verweigert werden.

Es wird auf die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses hingewiesen. Siehe auch § 15, 320, § 308 der WB. Bei Jugendlichen ist zusätzlich die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter im Wettkampfpass erforderlich. Der Wettkampfpass ist vor dem Spiel dem Schiedsrichter vorzulegen. Bei Verstößen werden Ordnungs- bzw. Disziplinarmaßnahmen verhängt.

Es gelten für die Meisterschafts- und Pokalrunden 2007 / 2008 die aktuellen Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Bestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) mit Datum des ersten Spieltages aller Runden. Gegen diese Durchführungsbestimmungen ist gem. RO/DSV binnen einer Woche nach Erhalt Einspruch beim Vorsitzenden des Bezirksschiedsgerichtes des SB Nordwestfalen möglich.

Schriftliche Einsprüche gegen Spielpläne und Anschriftenlisten (Druckfehler o. ä.) sind innerhalb von einer Woche nach Zusendung (Poststempel) beim Wasserballwart / SB Nordwestfalen zu erheben.

Ich wünsche den Vereinen für die kommende Saison viel Erfolg, den Spielen einen sportlich-fairen Verlauf.

Münster, den 22. Oktober 2007

gez. Peter Leimbach

Wasserballwart

 

                         

gez. Peter Leimbach

Wasserballwart