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Durchführungsbestimmungen
Saison 2007/08
Die Wasserball-Meisterschaften 2007 / 2008 im
Schwimmbezirk Nordwestfalen in den einzelnen Ligen und
Wettbewerben werden nach folgenden Kriterien
durchgeführt:
1.
Teilnahme
Es können nur Vereine teilnehmen, die mindestens 1
Schiedsrichter in der Schiedsrichterliste 2007 / 2008
des Schwimmbezirks (SB) Nordwestfalen nachweisen.
Vereine, die keinen Schiedsrichter in dieser Liste
haben, können unter Zahlung von
250,-- Euro an den Spielrunden teilnehmen.
Zahlung bis zum 15.12.2007 auf das Konto des
Schwimmbezirks Nordwestfalen, Postbank Dortmund, BLZ 440
100 46, Konto-Nr. 41506461.
2.
Meldegeld
Für alle Vereine, die an der Pokalrunde und den
Meisterschaftsrunden 2007 / 2008 des SB Nordwestfalen
teilnehmen, wird gemäß WB ein einmaliges Meldegeld in
Höhe von 50,- Euro erhoben.
Zahlung bis zum 30.11.2007 auf das Konto des
Schwimmbezirks Nordwestfalen, Postbank Dortmund, BLZ 440
100 46, Konto-Nr. 41506461.
Zieht ein Verein eine Mannschaft (Herren oder Jugend)
aus der laufenden Meisterschaftsrunde 2007 / 2008
zurück, wird ein nachträglich erhöhtes Meldegeld in Höhe
von 125,- Euro fällig.
3.
Stammspieler
Gem. WB müssen vor jeder Spielrunde sieben Stammspieler
gemeldet werden, falls ein Verein mit mehr als einer
Mannschaft am Spielbetrieb des SB Nordwestfalen oder des
SV NRW teilnimmt. Meldetermin ist der 30.11.2007 an den
Bezirkswasserballwart. Eine Ummeldung während der
laufenden Meisterschaft ist nur in besonders begründeten
Einzelfällen möglich. Der Wasserballwart kann die
Stammspielermeldung zurückweisen, eine Änderung
veranlassen, ggf. auch nach seinem Ermessen ändern (WB §
308).
4.
Trainerlizenzen
Gem. WB haben die Vereine vor Beginn einer Spielrunde
die ausreichende Qualifikation der Trainer nachzuweisen.
5.
Spielprotokolle
Das Spielprotokoll ist bei jedem Spiel in vierfacher
Ausfertigung zu erstellen. Das Original ist an den
zuständigen Rundenleiter, (innerhalb von 3 Tagen -
Poststempel) zu senden, eine weitere Kopie erhält der
Gastverein nach Spielende, eine Kopie bleibt beim
Ausrichter. Im Falle von Angelegenheiten der
Durchführungs- und Wettkampf-bestimmungen sowie der
Rechtsordnung ist darüber hinaus eine Kopie an den
Wasserballwart des Bezirks Nordwestfalen zu senden.
Geschieht dies nicht, wird das Spiel in der amtlichen
Tabelle als nicht ausgetragen behandelt. Die dann durch
eine Neuansetzung entstehenden Folgekosten sind vom
Verursacher zu tragen. Protokolle sind grundsätzlich
nicht als Fax zu versenden.
Der Ergebnisdienst ist auch im Internet abrufbar unter
www.sb-nw.de. Zur
zeitnahen Einstellung der Spielergebnisse auf der
Homepage des Schwimmbezirks Nordwestfalen sind die
Heimvereine aufgefordert, zusätzlich die Ergebnisse per
E-Mail übermitteln an: ergebnis@sb-nw.de.
6.
Spielplan
Die Vereine haben ihre Spieltermine, Bäder und
Anfangszeiten frei ausgehandelt und müssen ihre Spiele
wie vereinbart austragen. Sie sind verbindlich und Teil
dieser Durchführungsbestimmungen. Einer evtl.
Spielverlegung kann grundsätzlich und in begründeten
Fällen nur mit Einverständnis des Rundenleiters
stattgegeben werden. WB und diese
Durchführungsbestimmungen müssen eingehalten werden. Für
eine Spielverlegung ist gemäß WB vom Verursacher eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zu entrichten.
Die Gebühr ist per V-Scheck dem Rundenleiter mit dem neu
vereinbarten Spieltermin zu übersenden. Das neu
vereinbarte Spiel muss spätestens eine Woche vor
Abschluss der Runde ausgetragen werden. Eine
Vorverlegung ist möglich. Der schriftliche Antrag auf
Spielverlegung an den Rundenleiter muss in Kopie an
folgende Stellen gehen: Schiedsrichterobmann,
angesetzte(r) Schiedsrichter, gegnerischer Verein.
Geschieht dies nicht, sind entstandene Kosten vom
Verursacher zu tragen. Ausgefallene Spiele müssen vom
Rundenleiter neu angesetzt und genehmigt werden. Der
Verursacher muss nach der Genehmigung den neuen
Spieltermin schriftlich dem Rundenleiter, dem
Schiedsrichterobmann, dem/n angesetzten Schiedsrichter/n
und dem gegnerischen Verein mitteilen. Der neue
Spieltermin ist für die Betroffenen bindend. Kommt
zwischen den beteiligten Mannschaften keine Einigung
zustande, wird das Spiel vom Rundenleiter angesetzt (§
311/4 WB).
Kann ein Spiel vor Ablauf der Runde nicht durchgeführt
werden, wird nach WB verfahren. Sämtliche privaten
Einigungen sind ungültig; so ausgetragene Spiele werden
nicht gewertet. Ist eine Spielverlegung wegen Reparatur
oder Schließung des Bades erforderlich, sind
Rundenleiter, Schiedsrichterobmann, angesetzte(r)
Schiedsrichter und gegnerischer verein umgehend zu
informieren. Dem Rundenleiter muss ein
amtlicher Nachweis vorgelegt werden, damit ein neuer
Spieltermin vereinbart werden kann (WB §311/4).
Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist gemäß WB
Ausrichter und übt das Hausrecht aus. Die Anfangszeit
der Spiele wird auf spätestens 20:30 Uhr festgelegt.
Verbindlicher Bestandteil dieser
Durchführungsbestimmungen sind die erstellten Spielpläne
mit Schiedsrichteransetzungen, Anschriftenverzeichnis
der Vereine, Bäder, Schiedsrichter und Rundenleiter.
7.
Wasserballkappen
Die Farbe der Kappen beider Mannschaften muss sich
deutlich unterscheiden (WB § 320). Diese darf nicht
einfarbig rot sein und muss von der Farbe des Balls
abweichen. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft
spielt in weißen Kappen, die Torwarte tragen rote
Kappen. Ein Ersatztorwart muss eine rote Torwartkappe
Nr. 13 tragen. Die Kappen müssen mit einem nicht starren
Ohrenschutz versehen sein.
8.
Spielfeld
Die Vorgabe der WB (§ 316/1) zur Lichtstärke wird für
die Runden des SB Nordwestfalen aufgehoben. In allen
Ligen werden die Spielfeldmaße der zugelassenen Bäder
mit entsprechender Ausnahmegenehmigung akzeptiert. Der
Ausrichter ist für die richtigen Markierungen (§ 316/3)
verantwortlich und hat alle vorgeschriebenen
Einrichtungen und Geräte bereitzustellen.
Ausnahmeregelung: In allen Bädern mit unterschiedlicher
Wassertiefe ist nach jedem Viertel die Seite zu
wechseln!
Der Ausrichter hat Ligenleiter,
Schiedsrichter, Schiedsrichterobmann u. Gastverein
schriftlich über den Spielort zu
informieren.
9.
Kampfgericht
Das Kampfgericht am Protokolltisch besteht aus
mindestens drei Kampfrichtern und wird vom Ausrichter
gestellt (Kampfrichter-Lizenz gem. Kampfrichterordnung
des DSV). Ein Vertreter der Gastmannschaft ist
berechtigt, im Kampfgericht als 30-Sek-Zeitnehmer
mitzuwirken, wenn er die o. a. Punkte erfüllt.
Die Hereingabe der Reservebälle auf
Schiedsrichterzeichen erfolgt durch Personen der am
Spiel beteiligten Mannschaften. Die Hereingabe erfolgt
für die eigene Mannschaft, der Seitenwechsel erfolgt
gem. Pkt. 8 dieser Ausschreibung. Der gastgebende Verein
muss zu jedem Spiel
Mannschaftsbänke/Stühle aufstellen und fünf
Wasserbälle gleichen Fabrikats gemäß WB zur Verfügung
stellen. Alle Ligen spielen ohne Torrichter, deren
Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter.
10.
Schiedsrichter
Die Spiele der Nordwestfalen-Liga und im Pokal werden
von zwei Schiedsrichtern (ohne Torrichter) geleitet. Der
im Spielplan zuerst genannte Schiedsrichter regelt die
Absprache bzgl. der Fahrt zum Spiel. In allen anderen
Ligen werden die Spiele von einem Schiedsrichter (ohne
Torrichter) geleitet. Die Ansetzung erfolgt durch den
Schiedsrichter-Obmann. Die angesetzten Schiedsrichter
reisen ohne besondere Aufforderung zu den Spielen an. Im
Falle eines Nichtantretens eines Schiedsrichters kann
der Heimatverein des Schiedsrichters gemäß § 346 der WB
mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall
wurde dem Schiedsrichter-Obmann die
Disziplinarberechtigung gemäß § 34 / RO übertragen. Bei
Ausbleiben des/r Schiedsrichter ist gemäß WB zu
verfahren.
Die Schiedsrichter haben ihre Belege (Fahrtkosten u.
Aufwandsentschädigung) binnen drei Tagen nach dem Spiel
auf dem entsprechenden Abrechnungsformular beim
Schiedsrichterobmann zur Abrechnung einzureichen. Porto-
und Telefonkosten sind in allen Ligen nicht
abrechnungsfähig. Schiedsrichter-Belege, die nach
Abschluss der Meisterschaft bis zum 15.09.2008 nicht
beim Schiedsrichterobmann eingegangen sind, können nicht
mehr ausgezahlt werden. (Die Gesamt-Abrechnung des Pools
ist dann abgeschlossen.)
Fahrtkosten u. Aufwandsentschädigung der
Schiedsrichter für alle Ligen:
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Aufwandsentschädigung
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:
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17,00
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Euro
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Fahrtkostenerstattung /
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PKW–Kilometerpauschale
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:
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0,30
|
Euro
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Mitnahmeentschädigung je km
|
:
|
0,10
|
Euro
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11.
Kosten
Nordwestfalen-Liga / Jugendliga A, B,
C, D
Die Schiedsrichter-Kosten werden in der
Nordwestfalen-Liga, in der Jugend A und Jugend B gepoolt
und vom Schiedsrichterobmann mit den Schiedsrichtern
abgerechnet. Die Spiele in der Jugend C und Jugend D
werden von Heimschiedsrichtern geleitet. Anschrift
Pool-Konto: Achim Schmidt,
Sparkasse Münsterland-Ost, BLZ 400 501 50, Kt.-Nr.:
51016681.
Folgende Beträge sind von den Vereinen zu entrichten und
zu überweisen:
In der Nordwestfalen-Liga erfolgt die Zahlung in zwei
Raten. Alle Vereine der Nordwestfalen-Liga haben deshalb
bis zum
20.11.2007 den Betrag von
400,- Euro und bis zum 01.04.2008 den Betrag von
200,- Euro auf das POOL-KONTO einzuzahlen.
Alle Vereine der der Jugend A haben bis zum
15.01.2008 den Betrag von
250,- Euro auf das POOL-KONTO einzuzahlen.
Alle Vereine der der Jugend B haben bis zum
15.01.2008 den Betrag von
250,- Euro auf das POOL-KONTO einzuzahlen.
Die Endabrechnung wird nach Beendigung der Spielrunde
2006 / 2007 durch den Schiedsrichter-Obmann vorgenommen
und den Vereinen zugestellt.
Pokal
Die Kosten für die Schiedsrichter werden vom Ausrichter
vor dem Spiel direkt abgerechnet. Die Vergütung der
Schiedsrichter besteht aus Fahrtkostenerstattung und
einer Aufwands-Entschädigung. Wenn ein Pokalspiel nach
der regulären Spielzeit unentschieden ausgegangen ist,
wird entsprechend der WB (§ 344, Abs.5) verfahren.
12.
Disziplinarrecht
Für alle Vorkommnisse um ein Wasserballspiel und zur
Ahndung von Tatbeständen (§ 33 RO) wurde den
Rundenleitern gemäß § 34/5 RO das Disziplinarrecht
übertragen. Vergehen gegen § 346/1d WB werden vom
Schiedsrichterobmann, dem gemäß § 34/5 das
Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet.
13.
Spielmodus
-
Auf- und Abstieg in den einzelnen Ligen
Nordwestfalen-Liga, Jugend A, Jugend
B, Jugend C, Jugend D
Erster
Spieltag ist der 17. November 2007, letzter Spieltag ist
der 22. Juni 2008.
Nordwestfalen-Liga
Die Nordwestfalen-Liga (NWL) spielt in einer einfachen
Hin- und Rückrunde. Die Spielzeit beträgt vier
Spielabschnitte von acht Minuten. Der Tabellenerste der
Nordwestfalen-Liga ist Nordwestfalen-Meister 2008 und
ist berechtigt, am Aufstiegsturnier der
Bezirksligameister zur Verbandsliga im SV NRW
teilzunehmen Bei Verzicht kann auch der Zweitplatzierte
am Aufstiegsturnier zur Verbandsliga teilnehmen. Letzter
Spieltag ist der 22. Juni 2008. Nach Abschluss der Runde
sind die ersten fünf Mannschaften in der
Abschlusstabelle automatisch für die Teilnahme am
Spielbetrieb der Nordwestfalen-Liga in der
Wasserball-Saison 2008-2009 qualifiziert.
Jugend
A
Die Spiele werden in einer doppelten Hin- und Rückrunde
ausgetragen. Die Spielzeit beträgt vier Spielabschnitte
von acht Minuten. Nach Abschluss der Runde ist der
Tabellenerste Bezirksmeister 2008. Letzter Spieltag ist
der 22. Juni 2008.
Spielberechtigt für die Jugendliga A sind die Jahrgänge
1989 und jünger.
Jugend
B
Die Spiele werden in einer doppelten Hin- und Rückrunde
ausgetragen. Die Spielzeit beträgt vier Spielabschnitte
von acht Minuten. Nach Abschluss der Runde ist der
Tabellenerste Bezirksmeister 2008. Letzter Spieltag ist
der 22. Juni 2008.
Spielberechtigt für die Jugendliga B sind die Jahrgänge
1991 und jünger.
Jugend
C
Die Mannschaften werden in einer einfachen Hin- und
Rückrunde. Die Spielzeit beträgt vier Spielabschnitte
von acht Minuten. Die Spiele werden von
Heimschiedsrichtern geleitet. Nach Abschluss der Runde
ist der Tabellenerste Bezirksmeister 2008. Letzter
Spieltag ist der 22. Juni 2008.
Spielberechtigt für die Jugendliga C sind die Jahrgänge
1993 und jünger.
Jugend
D
Die Runde wird in Turnierform durchgeführt. Jede
teilnehmende Mannschaft richtet ein Turnier aus. Pro
Turnier werden zehn Spiele durchgeführt. Sämtliche
Spielergebnisse werden addiert. Zum Abschluss aller
Turniere wird eine Abschlusstabelle erstellt. Der
Tabellenerste ist dann Bezirksmeister 2008. Die
Spielzeit ist verkürzt, sie beträgt zwei Spielabschnitte
von sechs Minuten (durchlaufende Uhr) mit zwei Minuten
Pause. Vor jedem Turnier hinterlegt jeder Verein eine
Mannschaftsaufstellung (Name, Vorname, Jahrgang,
Kappennummer) beim Protokoll. Protokollfertigung jeweils
3-fach (Original: Ligenleiter, jeweils ein Durchschlag
für die spielenden Vereine). Jede teilnehmende
Mannschaft entrichtet einen Unkostenbeitrag in Höhe von
10,00 Euro an den Ligenleiter. Letzter Spieltag ist der
22. Juni 2008.
Spielberechtigt für die Jugendliga D sind Mädchen und
Jungen der Jahrgänge 1995 und jünger sowie zwei
Spieler(innen) des Jahrgangs 1994.
Nur in der Jugend C und Jugend D dürfen männliche u.
weibliche Jugendliche in gemischten Mannschaften
spielen. Mannschaften mit ausschließlich weiblichen
Jugendlichen sind nicht zugelassen. Bei Spielen der
Jugendklassen sind die Jugendschutzbestimmungen gem. WB
zu beachten.
14.
Anfangszeiten
Die Anfangszeit aller Herrenspiele und Spiele der Jugend
A in den Meisterschaftsrunden 2007 / 2008 wird auf
spätestens 20.30 Uhr, die Spiele der Jugend B, C und D
auf spätestens 20.00 Uhr festgesetzt.
15.
Pokal-Wettbewerb
2007 / 2008
Die Pokalrunde 2007 / 2008 wird nach den
Wettkampfbestimmungen (WB), der Rechtsordnung (RO), den
Anti-Doping-Bestimmungen (ADP) des Deutschen
Schwimmverbandes (DSV) sowie den
Durchführungsbestimmungen des Bezirks Nordwestfalen in
dieser Pokalrundenausschreibung durchgeführt.
Die Pokalrunde 2007 / 2008 wird in einer einfachen Runde
(K.-o.-System) ausgetragen. Die teilnehmenden
Mannschaften kommen aus Ligen im SV NRW und der
Nordwestfalen-Liga. Die Mannschaften der niedrigeren
Spielklasse haben Heimrecht. Gespielt wird nach einem
Spielplan; die Begegnungen der Runde I wurden auf der
Terminbesprechung für die Pokalrunde ausgelost. Die
Kosten für die Schiedsrichter (siehe Punkt 10) werden
vom gastgebenden Verein vor dem Spiel übernommen.
Die Spielergebnisse sind dem Rundenleiter sofort
telefonisch mitzuteilen, so dass die Paarung der
folgenden Runde unverzüglich bekannt gegeben werden
können. Der Spielbericht muss innerhalb von drei Tagen
nach Spielende (Poststempel) beim Rundenleiter
vorliegen.
Vereine, die Heimrecht haben, müssen dem Spielpartner
(mind. 3) Terminvorschläge unterbreiten für den
Zeitraum, in dem das Spiel ausgetragen werden muss.
Terminabsagen wegen Verpflichtung anderer Mannschaften
eines Vereins sind nicht zulässig. Alle Termine sind dem
Rundenleiter, dem Schiedsrichterobmann und dem
Gastverein schriftlich bekannt zu geben bzw. zu
bestätigen.
Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterobmann
angesetzt und reisen ohne besondere Aufforderung an. Da
die Termine frei ausgehandelt sind, müssen die Spiele
wie terminiert ausgetragen werden. Anders vereinbarte
Spiele werden nicht gewertet. Sollten sich die
beteiligten Vereine nicht auf einen Termin einigen, wird
das Spiel vom Rundenleiter terminiert.
Spiele mit unentschiedenem Ausgang werden gem. WB
entschieden.
Der Sieger dieser Bezirkspokalrunde erhält den Pokal des
Schwimmbezirks Nordwestfalen. Die Teilnehmer am
Pokal-Endspiel werden dem SV NRW zur Teilnahme an der
Pokal-Hauptrunde gemeldet.
16.
Allgemeines
Die Vereine müssen sich rechtzeitig über die Lage des
Spielortes (Bad), besondere Verkehrsverhältnisse mit der
Anreise usw. informieren.
Ein Zuspätkommen oder Nichtantreten aus
verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) kann nicht als
höhere Gewalt im Sinne der WB (§ 312) anerkannt werden.
Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten
Vereinsvertreter sind gemäß RO verpflichtet, Schreiben
von Mitgliedern des Wasserball-Ausschusses entgegen zu
nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen
weiterzuleiten. Die Annahme darf nicht verweigert
werden.
Es wird auf die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses
hingewiesen. Siehe auch § 15, 320, § 308 der WB. Bei
Jugendlichen ist zusätzlich die Unterschrift des/der
gesetzlichen Vertreter im Wettkampfpass erforderlich.
Der Wettkampfpass ist vor dem Spiel dem Schiedsrichter
vorzulegen. Bei Verstößen werden Ordnungs- bzw.
Disziplinarmaßnahmen verhängt.
Es gelten für die Meisterschafts- und Pokalrunden 2007 /
2008 die aktuellen Wettkampfbestimmungen (WB), die
Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Bestimmungen
(ADB) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) mit Datum
des ersten Spieltages aller Runden. Gegen diese
Durchführungsbestimmungen ist gem. RO/DSV binnen einer
Woche nach Erhalt Einspruch beim Vorsitzenden des
Bezirksschiedsgerichtes des SB Nordwestfalen möglich.
Schriftliche Einsprüche gegen Spielpläne und
Anschriftenlisten (Druckfehler o. ä.) sind innerhalb von
einer Woche nach Zusendung (Poststempel) beim
Wasserballwart / SB Nordwestfalen zu erheben.
Ich wünsche den Vereinen für die kommende Saison viel
Erfolg, den Spielen einen sportlich-fairen Verlauf.
Münster, den 22. Oktober 2007
gez.
Peter Leimbach
Wasserballwart
gez. Peter Leimbach
Wasserballwart |